Gesetz Nr. 1319 über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ und zum Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag Vom 22. September 1993
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Die Staatsverträge treten am 1. Januar 1994 in Kraft.
Art. 2 DLRStVtrG SL
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