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Dem am 15. Dezember 2010 unterzeichneten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 7 Absatz 2 Satz 1 vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2013 in Kraft. § 14 Absatz 1, 2 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages tritt nach Artikel 7 Absatz 2 Satz 2 des Staatsvertrages am 1. Januar 2012 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 2 Satz 3 gegenstandslos werden, ist dies durch den Chef der Staatskanzlei im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu geben.