§ 65 Abs. 1 Nr. 10 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Bestimmungen darüber zu treffen, in welcher Form Beschlüsse, Bescheide oder sonstige Mitteilungen des Deutschen Patent- und Markenamts in Markenangelegenheiten…
§ 5 Abs. 1 ERVDPMAVVerordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt
Die Zustellung eines elektronischen Dokuments kann mit Einwilligung des Beteiligten durch Bereitstellung zum Datenabruf über die hierfür vom Deutschen Patent-…
§ 35 Abs. 2 ÄApPsyTäBerGerO SL 2004Berufsgerichtsordnung für die Angehörigen der Ärztekammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes und der Tierärztekammer des Saarlandes Vom 27. Juli 2004
Alle anderen Mitteilungen ergehen formlos, soweit im Einzelfall nichts anderes vorgeschrieben ist.
Art. 64 Abs. 3 32009R0874Die Zustellung erfolgt auf einem oder mehreren der folgenden Wege: a) mit Hilfe elektronischer Mittel oder sonstiger technischer Mittel gemäß Artikel 64a; b)…
§ 94 Abs. 1 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Für Zustellungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gelten die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes mit folgenden Maßgaben: