§ 57 MarkenVVerordnung zur Ausführung des Markengesetzes
Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis…
§ 11 GebrMVVerordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes
Für Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in…
§ 8 HalblSchVVerordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes
Für Anmeldungen einer Topografie, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in…
§ 22c Abs. 1 1. DV-BEGErste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die Unanfechtbarkeit oder die Rechtskraft einer Entscheidung, die vor der Verkündung einer Änderungsverordnung ergangen ist, steht keiner erneuten Entscheidung…
§ 41b Abs. 1 3. DV-BEGDritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die Unanfechtbarkeit oder die Rechtskraft einer Entscheidung, die vor der Verkündung einer Änderungsverordnung ergangen ist, steht keiner erneuten Entscheidung…