§ 33 DPMAVVerordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt
Für Anträge, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung jeweils in ihrer bis…
§ 1 HalblSchVAnwendungsbereich
Für die Anmeldung einer Topografie gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Halbleiterschutzgesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.
§ 4 Abs. 2 HalblSchGGesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen
Die Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes über die Eintragung in das Register, die Bekanntmachung im Patentblatt und Änderungen im Register sowie über die…
§ 11 GebrMVVerordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes
Für Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in…
§ 57 MarkenVVerordnung zur Ausführung des Markengesetzes
Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis…