§ 34 SN-9477Abgeordnetengesetz
Legt eine Beamtin oder ein Beamter ihr beziehungsweise sein Mandat nieder und bewirbt sie beziehungsweise er sich zur gleichen Zeit erneut um einen Sitz im…
§ 36 Abs. 2 DRiGMitgliedschaft in einer Volksvertretung oder Regierung
Nimmt ein Richter die Wahl in den Deutschen Bundestag oder in die gesetzgebende Körperschaft eines Landes an oder wird ein Richter mit seiner Zustimmung zum…
§ 18 LBG NRWGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Legt eine Beamtin oder ein Beamter, deren oder dessen Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer Mitgliedschaft im Europäischen Parlament, im…
§ 23 BBGBundesbeamtengesetz
Legen Beamtinnen oder Beamte, deren Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis ruhen oder die ohne Besoldung beurlaubt sind, ihr Mandat im Europäischen…
Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 28 SN-19221Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
§ 33 wird wie folgt gefasst: „§ 33 Entlassung Beamtinnen oder Beamte, die in ein mit dem Mandat unvereinbares Amt berufen werden, sind zu entlassen, wenn sie…