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Die Mitglieder des Richterrats und eine gleiche Anzahl von Stellvertretern werden auf jeweils vier Jahre geheim und unmittelbar gewählt.
Zur Vorbereitung der Wahl beruft der Präsident des Gerichts, bei den Truppendienstgerichten der lebensälteste Richter, eine Versammlung der Richter ein. Die Versammlung beschließt unter dem Vorsitz des lebensältesten Richters das Wahlverfahren.
Die Mitglieder des Richterrats und eine gleiche Anzahl von Ersatzmitgliedern werden von den Richtern aus ihrer Mitte unmittelbar und geheim gewählt.
Zur Vorbereitung der Wahl bestellt der Richterrat einen Wahlvorstand. Besteht kein Richterrat, beruft der Gerichtsvorstand des Gerichts, bei dem der Richterrat…
Die Mitglieder der Richterräte werden von den Richterinnen und Richtern aus ihrer Mitte geheim und unmittelbar gewählt.
Die Mitglieder des Richterrates werden von den Richterinnen und Richtern aus ihrer Mitte unmittelbar und geheim gewählt. Die Wahl erfolgt in jedem Gerichtszweig…
Besteht vier Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Richterrats kein Wahlvorstand, so beruft der Präsident oder der Aufsicht führende Richter des Gerichts, bei dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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