§ 61 Abs. 2 DRiGVerfassung des Dienstgerichts
Das Dienstgericht des Bundes verhandelt und entscheidet in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei ständigen Beisitzern und zwei nichtständigen Beisitzern.…
§ 22 Abs. 1 Nr. 3 SächsRiGSächsisches Richtergesetz
im Übrigen aus einer Richterin oder einem Richter.
§ 32 Abs. 1 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Richterräte bestehen a) bei den Gerichten mit mehr als 150 Wahlberechtigten aus neun Richterinnen und Richtern, b) bei Gerichten mit 51 bis 150…
§ 17 Nr. 2 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
aus drei Richtern, wenn das Gericht oder die Gerichte, für die der Richterrat gebildet ist, fünfzehn bis fünfzig Planstellen für Richter haben,
§ 69 Abs. 1 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Richterdienstgerichte werden mit der erforderlichen Zahl von Vorsitzenden Richterinnen und Richtern, ständigen und nichtständigen Beisitzerinnen und…