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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Personalwesen;
Rechnungswesen;
Drogeriebetriebslehre,
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Drogist/Drogistin sind vorbehaltlich des § 10 nicht…
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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