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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
Die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild): Abschnitt I: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1 Abschnitt II: Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care):
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Qualitätsmanagement,
Einsetzen von Energieträgern,
Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung,
Kostenorientiertes Handeln;
Umgehen mit pharmaspezifischen Arbeitsstoffen,
Bestimmen von Stoffkonstanten und Stoffeigenschaften,
Pharmazeutische Verfahrenstechnik,
Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
Herstellen und Verpacken von Arzneimitteln,
Lagern;
Herstellen und Verpacken fester Arzneiformen,
Herstellen und Verpacken halbfester und flüssiger Arzneiformen,
Herstellen und Verpacken steriler Arzneiformen,
Galenik für feste Arzneiformen,
Galenik für halbfeste und flüssige Arzneiformen,
Galenik für sterile Arzneiformen,
Instandhalten von Fertigungsanlagen sowie Steuerungseinrichtungen,
Instrumentelle Analytik,
Planen, Entwickeln, Organisieren und Sicherstellen von qualitätssichernden Maßnahmen,
Elektrotechnische Arbeiten,
Prüfen und Entwickeln von Packmitteln,
Logistik und Lagerung,
Herstellen und Verpacken von Diagnostika,
Biotechnologische Wirkstoffgewinnung,
Herstellen und Verpacken von therapeutischen Systemen,
Internationale Kompetenz.
Abschnitt II: Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2
Vorschriften für den Umgang mit Arzneimitteln anwenden
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und…
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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