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Der Drogenkonsumraum muss in einer anerkannten Drogenhilfeeinrichtung betrieben werden und von dieser räumlich abgegrenzt sein.
Er muss die hygienischen Voraussetzungen zur Drogenapplikation für einen ständig wechselnden Personenkreis erfüllen. Sämtliche Flächen müssen aus glatten, abwaschbaren und desinfizierbaren Materialien bestehen.
Im Drogenkonsumraum müssen ausreichend sterile Einmalspritzen und Kanülen, Tupfer, Ascorbinsäure, Injektionszubehör, geeignete Folien zum inhalativen Konsum, Desinfektionsmittel sowie durchstichsichere Entsorgungsbehälter bereitgestellt werden.
Rettungsdiensten muss jederzeit ein ungehinderter Zugang möglich sein.