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Der Betreiber hat während des Betriebes des Drogenkonsumraumes sicherzustellen, dass eine ständige Sichtkontrolle der Konsumvorgänge durch in der Notfallversorgung geschultes Personal erfolgt. Es sind technische Notfallvorrichtungen im Drogenkonsumraum bereitzuhalten. Der Zugang zum Drogenkonsumraum muss für externe Rettungsdienste schnell und problemlos möglich sein.
Der Betreiber hat einen Notfallplan zu erstellen, in dem die Einzelheiten der Notfallversorgung nach Absatz 1 festzuhalten sind. Der Notfallplan ist dem Personal zur Verfügung zu stellen und regelmäßig zu aktualisieren. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Notfallplan jederzeit umgesetzt werden kann.
Gewährleistung einer sofort einsatzfähigen medizinischen Notfallversorgung;
Für den Betrieb von Drogenkonsumräumen sind medizinische Notfallpläne zu erstellen und ständig zu aktualisieren. Sie sind der Überwachungsbehörde auf Verlangen…
Während des Betriebs des Drogenkonsumraums ist eine ständige Sichtkontrolle der Applikationsvorgänge durch in der Notfallversorgung geschultes Personal so…
Im Drogenkonsumraum muss mindestens eine Krankenpflegekraft beschäftigt sein. Diese ist auch für die Kontrolle des Notfallplanes und die Schulung des…
Der Drogenkonsumraum muss personell so ausgestattet sein, dass die Abhängigen insbesondere bei akuten oder chronischen Krankheiten über Infektionsrisiken,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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