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Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entfällt die Informationspflicht des Verantwortlichen nach Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absätze 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679, soweit und solange
die Information die Verfolgung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder berufsrechtlichen Verstößen, die öffentliche Sicherheit oder den Schutz des Wohles des Bundes oder eines Landes gefährdet,
die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Verarbeitung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der Rechte und Freiheiten anderer Personen geheim zu halten sind oder
die Information die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde und die Interessen des Verantwortlichen an der Nichterteilung der Information die Interessen der betroffenen Person überwiegen.
Bezieht sich die Informationspflicht auf die Übermittlung personenbezogener Daten an Behörden der Staatsanwaltschaft, an Polizeidienststellen, an Behörden der Finanzverwaltung, soweit sie personenbezogene Daten für Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten speichern, an Verfassungsschutzbehörden, an den Bundesnachrichtendienst, an den Militärischen Abschirmdienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, andere Behörden des Bundesministeriums der Verteidigung, ist die Erteilung der Information nur mit Zustimmung dieser Stellen zulässig. Gleiches gilt für die Übermittlung personenbezogener Daten von diesen Behörden.
Die Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 14 Absatz 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht ergänzend zu den in Artikel 14 Absatz…
Die Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht ergänzend zu der in Artikel 13 Absatz 4 der…
die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Verarbeitung zum Schutz der betroffenen Person oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen geheim zu…
Die Informationspflicht des Verantwortlichen bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 der Verordnung (EU)…
die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Verarbeitung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der Rechte und Freiheiten anderer Personen geheim zu…
die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Verarbeitung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der Rechte und Freiheiten anderer Personen geheim zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.