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Der Verantwortliche hat in allgemeiner Form und für jedermann zugänglich Informationen zur Verfügung zu stellen über
die Zwecke der von ihm vorgenommenen Verarbeitungen,
die im Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung,
die Kontaktdaten des Verantwortlichen und die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten,
das Recht nach § 60, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen, und
die Erreichbarkeit der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Der Verantwortliche hat in allgemeiner Form und für jedermann zugänglich Informationen zur Verfügung zu stellen über
das Recht, die oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen und deren oder dessen Kontaktdaten.
allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung (§ 37),
Der Verantwortliche hat betroffenen Personen auf Antrag Auskunft darüber zu erteilen, ob er sie betreffende Daten verarbeitet. Betroffene Personen haben darüber…
Angaben zu den Zwecken und Mitteln der beabsichtigten Verarbeitung,
die im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Person auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.