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Die Vollzugsbehörden stellen den Gefangenen und anderen betroffenen Personen Informationen in allgemeiner und verständlicher Form zur Verfügung, die sich beziehen auf:
die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden,
die bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung,
den Namen und die Kontaktdaten der zuständigen Vollzugsbehörden und die Kontaktdaten der oder des jeweils zugehörigen Datenschutzbeauftragten und
das Recht, die oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen und deren oder dessen Kontaktdaten.
die im Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und…
Die Vollzugsbehörden erteilen den betroffenen Personen auf Antrag Auskunft darüber, ob sie diese Personen betreffende Daten verarbeiten. Bei einer…
die Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung,
die im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Person auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und…
1Die Justizvollzugsbehörden erteilen den betroffenen Personen auf Antrag Auskunft darüber, ob sie diese Personen betreffende personenbezogene Daten verarbeiten.…
der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren rechtswidrigen Taten der untergebrachten Person,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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