DSÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 3 DSÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Art 2Art 4 Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Art 2Art 4