Art 4 Abs. 1 KonsÜbkGGesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 SeeSchSiÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt und zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 BinSchEÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 BaslÜbkGGesetz zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 SVÜbkITAGGesetz über das Abkommen vom 5. Mai 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und Zusatzvereinbarung
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.