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Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied, die von der Landesregierung nach Anhörung des Stiftungsrats bestellt und abberufen werden.. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine vorzeitige Abberufung aus wichtigem Grund ist nach Anhörung des Stiftungsrats zulässig.
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er bereitet die Beschlüsse des Stiftungsrats vor und führt sie aus.