§ 7 Abs. 1 EhrenamtStiftGGesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Der Vorstand führt die Beschlüsse des Stiftungsrats aus und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und…
§ 7 Abs. 2 DtFrKultZusArbStiftG SLGesetz Nr. 1253 zur Errichtung einer „Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit“ Vom 8. November 1989
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er bereitet die Beschlüsse des Stiftungsrats…
§ 7 Abs. 5 HSchmidtStiftGGesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung
Der Vorstand führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus und führt die Geschäfte der Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
§ 8 Abs. 1 StiftPKGGesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Der Vorstand besteht aus bis zu sieben Mitgliedern, die vom Stiftungsrat ernannt werden. Ihm gehören an Die Mitglieder des Vorstands handeln im Gesamtinteresse…
§ 7 Abs. 2 BPräsTHHStiftGGesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Der Vorstand führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus und führt die Geschäfte der Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.