Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ferien und schulfreien Tage werden auf Vorschlag der Schulkonferenz von der Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen luxemburgischen Ministerium durch eine Ferienordnung festgelegt. In jedem Fall schulfrei sind die in Anlage 6 genannten Tage.