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Zur Erhebung, Verarbeitung und sonstigen Nutzung von personenbezogenen Daten wird auf der Grundlage der saarländischen Vorschriften eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium des Großherzogtums Luxemburg und dem Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes getroffen.