Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das Ministerium kann zulassen, dass in einzelnen Schulstufen oder Schulformen das Schuljahr in Semester (Schulhalbjahre) oder andere Zeitabschnitte gegliedert wird, und deren Beginn und Ende festlegen.
Das Ministerium erlässt die Ferienordnung. Sie sieht neben den landesweiten Ferien bewegliche Ferientage vor, über deren Termine die Schulkonferenz entscheiden kann.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
1Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. 2Beginn und Ende des Unterrichts werden von der Schulaufsichtsbehörde…
Die Festlegung der Ferien soll sich nach der jährlichen Ferienordnung des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums richten. Abweichungen sind der…
Die Ferien an den öffentlichen Schulen werden durch die Ferienordnung der Schulaufsichtsbehörde festgelegt. 6. Abschnitt Elternvertretung
Die Ferien und schulfreien Tage werden auf Vorschlag der Schulkonferenz von der Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen…
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
während eines freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahres, das nach den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen abgeleistet wird,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.