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Die neue Gemeinde Velbert wird ab 1. Juli 1975 dem Amtsgericht Velbert zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehören:
das Gebiet der bisherigen Gemeinde Langenberg sowie das Gebiet der bisherigen Gemeinde Neviges, soweit dies in die neue Gemeinde Velbert einbezogen wird, zum Bezirk des Amtsgerichts Langenberg,
das übrige Gemeindegebiet zum Bezirk des Amtsgerichts Velbert.
Das Amtsgericht Langenberg wird mit Ablauf des 30. Juni 1975 aufgehoben.
IV. Abschnitt Schlußbestimmungen
Die neuen Gemeinden werden folgenden Amtsgerichten zugeordnet:
Die neuen Gemeinden werden folgenden Amtsgerichten zugeordnet:
für den Gebietsänderungsvertrag zwischen den Städten Velbert, Neviges und Langenberg [Anlage 15 a]:
Das Amtsgericht Langenfeld (Rhld.) wird dem Landgericht Düsseldorf nachgeordnet.
Düsseldorf für das Gebiet der kreisfreien Stadt Düsseldorf und des Kreises Mettmann mit Ausnahme der Gemeinden Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath,
Die neuen Gemeinden werden folgenden Amtsgerichten zugeordnet:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.