Anlage 9 DüV(zu § 12) Dunganfall bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere; Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten (GV)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1342 - 1347)
Anlage 7 DüV(zu § 3 Absatz 2 und 6 und § 4 Absatz 3) Nährstoffgehalte pflanzlicher Erzeugnisse
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 855 - 860)
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c DüngeVAV SL 2023Verordnung über besondere Anforderungen bei der Düngung in belasteten Gebieten (Saarländische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung) Vom 13. Dezember 2022
einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 500 Kilogramm Stickstoff aufweisen und
§ 10 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. c DüVAufzeichnungen
einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 750 Kilogramm Stickstoff je Betrieb aufweisen und
§ 3 Nr. 1 Buchst. c DüngeVAV SL 2023Verordnung über besondere Anforderungen bei der Düngung in belasteten Gebieten (Saarländische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung) Vom 13. Dezember 2022
einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 110 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar aufweisen und