§ 20 Abs. 1 DuPMedAusbVZeitpunkt
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
§ 38 Abs. 1 DuPMedAusbVZeitpunkt
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
§ 29 Abs. 1 DuPMedAusbVZeitpunkt
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
§ 12 Abs. 1 GiMedAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
§ 10 Abs. 2 BüPinAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung soll am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.