Gesetze
Gesetz wird geladen …
wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein nachträglich fortfallen, es sei denn, daß der Verein innerhalb einer angemessenen, von…
Auflösung des Vereins;
Ist die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein erloschen, zurückgenommen oder widerrufen worden, so kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag erlauben, daß der Verein…
die Lohnsteuerhilfevereine, die im Bezirk der Aufsichtsbehörde ihren Sitz haben;
über die Verfahren bei der Eröffnung, der Schließung sowie der Änderung einer Anschrift von Beratungsstellen und bei der Bestellung von Beratungsstellenleitern;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Im elektronischen Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine sind zu löschen
Lohnsteuerhilfevereine,
wenn die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein erloschen oder unanfechtbar zurückgenommen oder widerrufen ist,
wenn der Sitz und die Geschäftsleitung aus dem Bezirk der Aufsichtsbehörde verlegt wird;
Beratungsstellen, wenn die Beratungsstelle geschlossen ist;
Beratungsstellen, wenn deren Sitz in den Bezirk einer anderen Aufsichtsbehörde verlegt wird.
In § 6 in der Angabe vor Nummer 1 wird nach der Angabe „Im“ die Angabe „elektronischen“ eingefügt.
Automatisch aus dem Bundesgesetzblatt zugeordnet. Maßgeblich ist die amtliche Verkündung.