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Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von vier Jahren. Läuft das Gütesiegel innerhalb eines Kindergartenjahres ab, so gilt es bis zu dessen Ende.
Abweichend von Absatz 1 kann wegen der Corona-Pandemie ausnahmsweise die Gültigkeit auf Antrag bis zum 31. Dezember 2021, in besonders begründeten Einzelfällen bis zum 31. Juli 2022 verlängert werden. Der Antrag ist zu begründen und soll bis zum Ablauf des 30. April 2021 schriftlich bei der Zertifizierungsstelle im Sinne des § 12 eingehen. Wird innerhalb der nach Satz 1 verlängerten Gültigkeit ein neues Gütesiegel verliehen, so läuft dieses Gütesiegel abweichend von Absatz 1 zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025 ab.
Schließen sich zwei oder mehrere Familienzentren oder ein Familienzentrum mit einer Einrichtung zu einem Verbund im Sinne von § 42 Absatz 2 des Kinderbildungsgesetzes zusammen, so bedarf der Verbund einer Zertifizierung.
Das Gütesiegel eines Verbundes bleibt bis zum Ablauf der festgelegten Gültigkeitsdauer bestehen, wenn Einrichtungen dem Verbund beitreten. Die dem Verbund beitretende Einrichtung ist berechtigt, das Gütesiegel des Verbundes zu tragen.
Eine Einrichtung, die den Verbund verlässt, verliert die Berechtigung, das Gütesiegel des Verbundes weiter zu führen. Das Gütesiegel des Verbundes bleibt im Übrigen davon unberührt, wenn mehr als die Hälfte der Einrichtungen im Verbund verbleibt.
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats nach Absatz 2 Nummer 4 kann durch das Kompetenzzentrum auf Antrag eines Herstellers oder Anbieters im Verfahren nach § 387…
Das Zertifikat muss Folgendes enthalten: Die unter Buchstabe d angeführte Gültigkeitsdauer des Zertifikats darf höchstens fünf Jahre betragen.
Das Zertifikat darf nur erteilt werden, wenn der Betrieb die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Anforderungen an seine…
Die Gültigkeitsdauer einer Zertifizierung nach Absatz 1 darf einen Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreiten, sofern Schwachstellenbeurteilungen alle zwei…
Die Gültigkeit der Zulassungen nach Absatz 1 ist längstens auf fünf Jahre zu befristen. Die Gültigkeit erlischt, wenn wesentliche Änderungen an den Anwendungen…
Übergangsbestimmung Akkreditierungsurkunden, die vor dem 1. Januar 2010 ausgestellt wurden, können bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer, jedoch nicht nach dem 31.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.