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Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ (Gütesiegel) ist ein konzeptgebundenes Prüfzeichen, das Kindertageseinrichtungen nach § 42 des Kinderbildungsgesetzes verliehen wird.
Die Anforderungen zur Erreichung des Gütesiegels gliedern sich in Leistungs- und Strukturkriterien. Leistungskriterien umfassen die Angebotsinhalte des Familienzentrums, Strukturkriterien beschreiben die vom Familienzentrum zu schaffenden Voraussetzungen für die Umsetzung seines Angebotes. Näheres wird in dem von der Obersten Landesjugendbehörde veröffentlichten Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ bestimmt.
Ein Familienzentrum im Sinne des § 42 Absatz 2 des Kinderbildungsgesetzes (Verbund) soll höchstens aus fünf Einrichtungen bestehen. Ausnahmen davon können durch die Oberste Landesjugendbehörde genehmigt werden. Die Einrichtungen eines Verbundes sollen in einem Umkreis von 3 Kilometern liegen; Ausnahmen für den ländlichen Bereich können von der örtlichen Jugendhilfeplanung zugelassen werden.
Familienzentren müssen als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein und ein vom Land anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“…
Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung auf Vorschlag des Jugendamtes und der jährlich durch das Haushaltsgesetz festgelegten…
Kriterien für das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ und das Verfahren zu seiner Verleihung weiter zu entwickeln und neu festzulegen,
Eine aus Landesmitteln erfolgte Investitionsförderung steht einem Mietzuschuss entgegen, wenn die investiv geförderte Einrichtung, die bisher im Eigentum oder…
Einem Gütesiegel nach Absatz 1 Nummer 3 sind gleichwertige andere Gütesiegel gleichgestellt. Ein Gütesiegel ist gleichwertig, wenn insbesondere die Qualität der…
nach § 43 Absatz 1 des Kinderbildungsgesetzes (Familienzentren),
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.