Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beim mündlich-praktischen Teil der Prüfung sind Fragen aus den Sachgebieten des § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 zu stellen.
Die Bewerber sollen in Gruppen von höchstens 3 Personen geprüft werden. Der mündlich-praktische Teil der Prüfung soll in der Regel je oder Bewerber nicht länger als 30 Minuten dauern.
Die Bewerber sollen in Gruppen von höchstens fünf Personen geprüft werden. Der mündliche Teil der Prüfung soll in der Regel je Bewerber nicht länger als 20…
Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf alle Inhalte der praktischen und theoretischen Ausbildung nach den Anlagen 4 und 5, aus denen vier…
Der mündliche Teil der Prüfung wird einzeln oder in Gruppen mit bis zu drei zu prüfenden Personen durchgeführt. Die Prüfung soll für jede zu prüfende Person 30…
Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu fünf geprüft. Die Prüfung soll für den…
In der praktischen und in der mündlichen Prüfung sollen nicht mehr als drei Prüflinge gleichzeitig geprüft werden. Die praktische und die mündliche Prüfung…
Die Prüfung umfasst im schriftlichen und im mündlich-praktischen Teil folgende Sachgebiete:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.