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Diese Verordnung tritt am 2. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Durchführungsverordnung Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1466) außer Kraft.
Das für die Berufe in der Anästhesietechnischen- und Operationstechnischen Assistenz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2026 über die Auswirkungen dieser Verordnung bezüglich der Berufe in der Anästhesietechnischen- und Operationstechnischen Assistenz.
Das für die Berufe in der Medizinischen Technologie zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2027 über die Auswirkungen dieser Verordnung bezüglich der Berufe in der Medizinischen Technologie. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Der Minister des Innern Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft Zum Textanfang
Das für die Berufe in der Anästhesietechnischen- und Operationstechnischen Assistenz zuständige Ministerium berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 über…
Das für die Pflegeberufe zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung erstmals bis zum 30. April 2022 und danach alle zwei Jahre über die Notwendigkeit…
Über die Erfahrung mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2015 und danach alle fünf Jahre zu berichten. Der Minister für Arbeit,…
Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung und dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre über die Auswirkungen der…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das für Gesundheit zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung über die Erfahrungen mit…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1042), die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.