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Als Zeitpunkt für den Beginn der Ausbildung in Nordrhein-Westfalen wird der 1. Januar 2020 festgelegt.
Die Ausbildung beginnt zum Beginn des Unterrichts eines Schuljahres oder Schulhalbjahres.
Der Vorbereitungsdienst kann jeweils zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres begonnen werden.
Die Ausbildung soll am 1. August beginnen.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2026/2027 aufnehmen, ist diese Verordnung in der ab dem 1. September 2026 geltenden…
Die Einführungszeit für die Beamtinnen und Beamten kann jeweils zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres begonnen werden. § 4 Absatz 2 gilt entsprechend.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er beinhaltet die Ausbildung nach §§ 6 bis 9 und wird durch anrechenbare Zeiten nach § 9 Absatz 1 Satz 2 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.