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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft.
Das für die Pflegeberufe zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung erstmals bis zum 30. April 2022 und danach alle zwei Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens der in § 2 Satz 1 getroffenen Regelung. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1042), die…
Über die Erfahrung mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2015 und danach alle fünf Jahre zu berichten. Der Minister für Arbeit,…
Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung und dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre über die Auswirkungen der…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das für Gesundheit zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung über die Erfahrungen mit…
Das Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2018 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt,…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.