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Die Mitteilung des für Inneres zuständigen Ministeriums über die Entscheidung der Landesregierung, ob dem Volksbegehren entsprochen ist, an die Vertrauensperson und nachrichtlich an die stellvertretende Vertrauensperson erfolgt im Wege der Zustellung.
Das für Inneres zuständige Ministerium teilt die Einlegung der Beschwerde gegen eine Entscheidung, dass dem Volksbegehren entsprochen ist, der Landesregierung mit und übersendet die Beschwerdeschrift dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen.
Das für Inneres zuständige Ministerium teilt der Vertrauensperson und nachrichtlich der stellvertretenden Vertrauensperson den Zeitpunkt des Eingangs der…
Die Landesregierung entscheidet im Falle des § 22 Abs. 1 Nr. 1, ob dem Volksbegehren entsprochen ist. Das Innenministerium teilt die Entscheidung der…
Die Landesregierung entscheidet im Falle des § 22 Abs. 1 Nr. 1, ob dem Volksbegehren entsprochen ist. Das für Inneres zuständige Ministerium teilt die…
Die Landesregierung entscheidet im Falle des § 22 Abs.1 Nr. 1, ob dem Volksbegehren entsprochen ist. Das Innenministerium teilt die Entscheidung der…
Wird dem Antrage stattgegeben, so gibt das Innenministerium unverzüglich die Zulassung der Listenauslegung unter inhaltlicher Angabe des Gegenstandes des…
Ein Beschluss des Landtages ist vom Innenministerium im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen. II. Volksbegehren
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.