Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Eintragungsschein muss den Mustern der Anlagen 5a und 5b entsprechen. Haben Stimmberechtigte einen Eintragungsschein erhalten, wird in das Wählerverzeichnis, sofern sie darin nach § 3 eingetragen sind, in der entsprechenden Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „Eintragungsschein“ oder „E“ eingetragen.
Eintragungsscheine sind bei der Gemeinde zu beantragen, in der die Antragstellerinnen und Antragsteller in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind; dies gilt auch bei Wohnungswechseln innerhalb des Landes. Stimmberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag entsprechend § 3 Abs. 4 Satz 2 des Landeswahlgesetzes einen Eintragungsschein von der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie hätten eingetragen werden müssen.
Über die von der Gemeinde ausgestellten Eintragungsscheine ist ein Eintragungsscheinverzeichnis zu führen, das mit Ablauf der vorletzten Woche der Eintragungsfrist abzuschließen ist. In diesem Verzeichnis ist gesondert zu vermerken, wenn die Gemeinde Eintragungsscheine nach Absatz 2 Satz 2 ausgestellt hat.
Hat ein Eintragungsberechtigter einen Eintragungsschein erhalten, so wird im Eintragungsberechtigtenverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Ausübung…
Über die erteilten Wahlscheine führt die Gemeindebehörde ein Wahlscheinverzeichnis, in dem die Fälle des § 24 Abs. 1 und die des Absatzes 2 getrennt gehalten…
Einen Eintragungsschein stellt die Gemeinde des Wohnortes dem Eintragungsberechtigten auf seinen Antrag nach Veröffentlichung der Zulassung der Listenauslegung…
Zur Eintragung wird zugelassen a) wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, es sei denn, daß er sein Stimmrecht verloren hat, oder b) wer einen…
Über die erteilten Wahlscheine führt der Bürgermeister ein Wahlscheinverzeichnis, in dem die Fälle des § 3 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Gesetzes getrennt gehalten…
Über die erteilten Wahlscheine führt der Bürgermeister ein Wahlscheinverzeichnis, in dem die Fälle des § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Gesetzes getrennt gehalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.