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Als Sachverständige im Hundewesen können insbesondere anerkannt werden
praktizierende Tierärzte,
bestellte Ausbilder für Hunde im Dienst-, Rettungs-, Therapie- oder Behindertenbegleithundewesen,
die diese Tätigkeit tatsächlich ausüben sowie eine Informationsschulung des Staatsministeriums des Innern besucht und zwei Probegutachten vorgelegt haben.
Die Anerkennung als Sachverständiger im Hundewesen ist beim Staatsministerium des Innern schriftlich zu beantragen und erfolgt durch öffentliche Bestellung.
aufgrund einer beruflichen Tätigkeit im Hundewesen die erforderliche Sachkunde über Hunde und deren Verhalten bereits vorweisen kann, insbesondere wer…
Sachverständige und sachverständige Stellen im Sinne von § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes bedürfen der Anerkennung durch das Landesamt für…
Der Nachweis der Sachkunde kann in den Fällen des § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes auch gegenüber anerkannten Sachverständigen oder einer…
Als sachkundig nach Absatz 1 gelten a) Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung, b) Inhaber eines…
die Voraussetzungen, das Verfahren und die Zuständigkeit für die Anerkennung der Sachverständigen und sachverständigen Stellen, die zur Erteilung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.