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Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen sind die in § 1 Nummer 1 bis 3 genannten Bauvorlagen und, soweit erforderlich, der Standsicherheitsnachweis beizufügen.
Der Lageplan muss insbesondere enthalten:
die Angaben nach § 9 Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4;
die Festsetzungen im Bebauungsplan über die Art des Baugebiets;
festgesetzte Baulinien, Baugrenzen oder sonstige Begrenzungslinien;
vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück;
den Aufstellungs- oder Anbringungsort der geplanten Werbeanlage;
die Abstände der geplanten Werbeanlage zu öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen unter Angabe der Straßenklasse.
Die Bauzeichnungen, für die ein Maßstab nicht kleiner als 1 : 50 zu verwenden ist, müssen insbesondere enthalten:
die Ausführung der geplanten Werbeanlage;
die Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt, errichtet oder an der sie angebracht werden soll; dabei kann in Einzelfällen die farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage verlangt werden.
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