Gesetze
Gesetz wird geladen …
Metadaten sind Informationen im Sinne des § 3 Absatz 2 des Geodatenzugangsgesetzes vom 17. Februar 2009 (GV. NRW. S. 84). Die für die Landesvermessung zuständige Behörde und die Katasterbehörden sind verpflichtet, als Metadaten zu Geobasisdaten und -diensten mindestens die dafür relevanten Inhalte nach § 7 Absatz 2 und 3 des Geodatenzugangsgesetzes in geeigneter Weise zu erheben, aktuell zu führen und kostenfrei interoperabel bereitzustellen. Abschnitt 3 Bereitstellung der Geobasisdaten
Durch die Bereitstellung wird die Einsicht in das Geobasisinformationssystem für Berechtigte sowie die Erteilung von Auskünften und Auszügen daraus durch die…
Die für die Landesvermessung zuständige Behörde stellt die Geobasisdaten der Landesvermessung und die hieraus abgeleiteten Produkte zur Nutzung bereit (§ 4).…
Das bei der für die Landesvermessung zuständigen Behörde eingerichtete Geodatenzentrum hat als zentrale Stelle landesweit digitale Geobasisdaten des…
Die Geobasisdaten sind in einem Geobasisinformationssystem entsprechend den Anforderungen der Bürger und der Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und…
Die geodatenhaltenden Stellen, welche Geodaten und Geodatendienste als Referenzversion im Sinne von § 4 Absatz 2 bereitstellen, haben die zugehörigen Metadaten…
Die geodatenhaltenden Stellen haben ihre Geodaten entsprechend § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.