§ 11 SchSiAusbV 2008Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
§ 4 Abs. 1 SächsVFAVOVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung, Kommunalverwaltung sowie Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2001 in Kraft.
Art. 3In Abs. 1 SN-2159Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Vorbereitungsdienstbeschränkungsverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
§ 14 SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
§ 3 Abs. 1 BGJJoAV SL 2020Verordnung über die Erfüllung des zehnten Pflichtschuljahres in der Form des Bildungsgangs der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz Vom 30. Juni 2020
Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.