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Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Einführung eines zehnten Pflichtschuljahres in der Form des schulischen Berufsgrundbildungsjahres für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz vom 18. März 1979 (Amtsbl. S. 502), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1037), außer Kraft.