§ 11 Abs. 3 DWDRahmenVbg SLRahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Hydrometeorologie und Wasserwirtschaft vom 2./30. Juli 2001
Zulässig ist die Weitergabe von allgemeinen DWD-Leistungen, wie Wetterwarnungen und Wetterberatungen des DWD, durch das Hochwassermeldezentrum Saarland in…
Art. 2 Abs. 5 Nr. 9 Buchst. b SN-11373Gesetz über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen
Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt: „2. die Erteilung von Erlaubnissen für die Nutzung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen…
Art. 6 Abs. 7 32023R1322VERORDNUNG (EU) 2023/1322 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Juni 2023 über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006
Wenn die Agentur Informationen und Daten gemäß Absatz 5 verbreitet, gibt sie deren Quelle an.
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 IMIS-ZustVVerordnung über die Zuständigkeiten von Bundesbehörden im integrierten Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzgesetz
für die Erstellung von Ausbreitungsprognosen nach § 161 Absatz 1 Nummer 4 des Strahlenschutzgesetzes.
§ 14 Abs. 3 Nr. I DWDRahmenVbg SLRahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Hydrometeorologie und Wasserwirtschaft vom 2./30. Juli 2001
Das Land erhält folgende Echtzeitdaten und -produkte des DWD (§ 7 Abs. 1)