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Die Vereinbarungspartner stellen sich die in Anlage 1 aufgeführten Nicht-Echtzeitdaten und -produkte zur Verfügung.
Die Nicht-Echtzeitdaten werden von beiden Seiten zügig mit kleinstmöglichem Aufwand für den Austausch bereitgestellt. DV-gerecht aufbereitete Daten werden in den jeweiligen Datenbanken sobald wie möglich zum Abruf bereitgestellt.
In der Regel stellt der DWD von seinen Stationen innerhalb eines intern festgelegten Zeitrahmens geprüfte Daten zur Verfügung. Werden Ombrometerdaten vor Abschluss der Datenprüfung benötigt, so erhält das Saarland zunächst Rohdaten.