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Die Vereinbarungspartner informieren sich durch gegenseitige Konsultationen über Art, Umfang, Formate usw. ihrer Datenbestände. Der jeweilige Umfang der bereitzustellenden Daten und Leistungen sowie die Art und Weise der Übermittlung werden in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend den technischen Möglichkeiten beider Seiten festgelegt. Die Information und Abstimmung über den Einsatz neuer Techniken der Datenübermittlung erfolgen in gemeinsamen Konsultationen. Die im Einzelnen noch gemeinsam festzulegenden Datenschnittstellen bauen auf dem Regelwerk "Niederschlag" auf. Die Übertragungswege werden einvernehmlich festgelegt.
Art und Umfang der Daten und Leistungen des DWD und des Saarlandes, auf den sich die Regelungen zum Austausch beziehen (Anlage 1), werden in beiderseitigem Einvernehmen gemäß der sich ändernden Bedarfslage schriftlich aktualisiert.
Die Vereinbarungspartner informieren sich jährlich über die Nutzung der bereitgestellten Daten und Leistungen.