§ 27 Abs. 4 SN-19075Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Die Intendantin oder der Intendant kann vor Ablauf seiner Zeit, für die sie oder er gewählt worden ist, auf Vorschlag des Verwaltungsrates durch Beschluss des…
§ 37 Abs. 2 Nr. 1 DWGAufgaben
Abschluss und Kündigung des Dienstvertrages mit dem Intendanten,
§ 24 Abs. 2 NRW-27889Gesetz über den 'Westdeutschen Rundfunk Köln' (WDR - Gesetz)
Die Intendantin oder der Intendant kann vor Ablauf der festgesetzten Amtszeit nur aus wichtigem Grund durch Beschluss von drei Fünfteln der Mitglieder des…
§ 26 Abs. 4 DLR-StVStaatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio” (Deutschlandradio-Staatsvertrag - DLR-StV -)
Der Verwaltungsrat kann den Intendanten mit Zustimmung des Hörfunkrates vor Ende seiner Amtszeit nur dann entlassen, wenn aufgrund des Verhaltens des…
§ 26 Abs. 4 Deutschlandradio-StV/DLR-StV SNDeutschlandradio-StV
Der Verwaltungsrat kann den Intendanten mit Zustimmung des Hörfunkrates vor Ende seiner Amtszeit nur dann entlassen, wenn aufgrund des Verhaltens des…