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Ansätze können im Wirtschaftsplan oder in der Finanzordnung der Deutschen Welle nach Maßgabe der folgenden Absätze für deckungsfähig erklärt werden.
Die Ansätze des Erfolgsplans (§ 48 Abs. 2 Nr. 1) für Personalaufwendungen, Programmaufwendungen, Betriebsaufwendungen und Investitionen können jeweils als in sich gegenseitig deckungsfähig erklärt werden, soweit es sich um zahlungswirksame Vorgänge handelt. Das Gleiche gilt für die Personalausgaben, die sächlichen Verwaltungsausgaben und die Investitionen der Überleitungsrechnung (§ 48 Abs. 2 Nr. 3).
Die Ansätze des Erfolgsplans (§ 48 Abs. 2 Nr. 1) für Personalaufwendungen, Programmaufwendungen, Betriebsaufwendungen und Investitionen können jeweils bis zu 30 vom Hundert gegen Einsparung überschritten werden, soweit es sich um zahlungswirksame Vorgänge handelt. Das Gleiche gilt für die Personalausgaben, die sächlichen Verwaltungsausgaben und die Investitionen der Überleitungsrechnung (§ 48 Abs. 2 Nr. 3).
die Deckung der damit verbundenen Ausgaben gewährleistet ist,
Soweit Mittel zur Erfüllung von gebundenen Ausgaben veranschlagt sind, kann zu ihren Lasten von einer Deckungsfähigkeit nur mit Einwilligung des Ministeriums…
Soweit Mittel zur Erfüllung von gebundenen Ausgaben veranschlagt sind, kann zu ihren Lasten von einer Deckungsfähigkeit nur mit Einwilligung des Ministeriums…
Deckungsfähige Ausgaben dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zugunsten einer anderen Ausgabe verwendet…
Soweit Mittel zur Erfüllung von gebundenen Ausgaben veranschlagt sind, kann zu ihren Lasten von einer Deckungsfähigkeit nur mit Einwilligung des Ministeriums…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.