EBO — InhaltsübersichtSechster Abschnitt Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der BahnanlagenGesetzBundgeltende FassungAnlage 11 EBO(zu § 25) Freizuhaltende Räume an den FahrzeugendenEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung · Sechster Abschnitt Anlage 10Änderung gegenüber der Fassung vom 31.08.2026 anzeigen(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 28) Maße in Millimetern Anlage 10