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Im Falle der Bachelor- und Masterstudiengänge werden ECTS als Bezugsgröße erfasst, für die Staatsexamensstudiengänge Leistungspunkte.
Die Hochschulen ermitteln die Ist-ECTS und ‑Leistungspunkte anhand der Prüfungsdaten der Studierenden. Sie resultieren aus den erfolgreich abgeschlossenen Modulen. Die Soll-ECTS und –Leistungspunkte leiten sich aus den jeweils relevanten Prüfungsordnungen der Studiengänge sowie den aktuell belegten Fachsemestern am Ende des jeweiligen Sommersemesters ab.
Die Meldung der Hochschulen umfasst die kumulierten Soll- und Ist-ECTS und -Leistungspunkte derjenigen Studierenden am Ende des Sommersemesters, die mindestens einen Prüfungs- oder einen Studienleistungsnachweis erbracht haben. Die Studierenden sind in ihrem Studiengang bis maximal zum Ende der zweifachen Regelstudienzeit als aktiv gekennzeichnet. Die Absolventinnen und Absolventen sowie die Exmatrikulierten des zurückliegenden Wintersemesters sind ebenfalls zu berücksichtigen.
In der Meldung sind alle angebotenen Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengänge zu berücksichtigen. Auslaufende Studiengänge, Franchisestudiengänge im Sinne des § 66 Absatz 6 und der §§ 81 und 82 des Hochschulgesetzes und Weiterbildungsstudiengänge im Sinne des § 62 des Hochschulgesetzes werden nicht berücksichtigt.
Bei den Staatsexamensstudiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie sowie Rechtswissenschaft erhalten die Hochschulen die aus der Anlage ersichtlichen Angaben von den zuständigen staatlichen Prüfungsämtern. Die Prüfungsämter stellen den Universitäten die Daten halbjährlich für das vergangene Semester, spätestens zwei Monate nach Beendigung des Semesters zur Verfügung.
Die an die Hochschulen zu übermittelnden Daten sind in der Anlage aufgeführt. Bereits durch die Hochschulen in rechtlich zulässiger Weise erhobene Daten müssen nicht nochmals übermittelt werden, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule nach dieser Verordnung erforderlich, wie zum Beispiel zur eindeutigen Zuordnung der Daten.
Diese Daten können auch im Rahmen der Berichtspflichten der Hochschulen nach dem Hochschulstatistikgesetz verwendet werden.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) ist ein Instrument, das der Gliederung des Hochschulstudiums dient und die…
Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte (ECTS: Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen);
Die ECTS-Statistik wird zu einem vom für die Hochschulen zuständigen Ministerium festgelegten Stichtag jährlich ermittelt.
Der Studienerfolg wird durch Hochschulprüfungen, staatliche oder kirchliche Prüfungen festgestellt, die studienbegleitend abgelegt werden sollen; während der…
Die Statistik nach § 1 Nummer 1 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4, die nach den Definitionen im Anhang A der…
Die Feststellung der Studienleistungen erfolgt unter Anwendung der Prinzipien des European Credit Transfer System (ECTS).
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.