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Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) ist ein Instrument, das der Gliederung des Hochschulstudiums dient und die Gewichtung seiner Bestandteile transparent macht. Die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne des § 1 des Hochschulgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1110) geändert worden ist, erheben Daten zum Studienerfolg und Studienverlauf ihrer Studierenden. Die auf ECTS- und Leistungspunkte bezogenen Informationen übermitteln die Hochschulen dem für die Hochschulen zuständigen Ministerium jährlich in hochaggregierter Form als ECTS-Statistik. Die ECTS-Statistik hat zum Ziel, die Qualität der Hochschulbildung zu sichern und zu optimieren. Die ECTS-Statistik besteht aus Soll- und Ist-Anteilen, die sich nach Lehreinheiten und Abschlussarten (Bachelor, Master und Staatsexamen) unterscheiden.
Je Semester erwerben die Studierenden 30 Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen…
Die Hochschulen ermitteln die Ist-ECTS und ‑Leistungspunkte anhand der Prüfungsdaten der Studierenden. Sie resultieren aus den erfolgreich abgeschlossenen…
Die ECTS-Statistik wird zu einem vom für die Hochschulen zuständigen Ministerium festgelegten Stichtag jährlich ermittelt.
Die Feststellung der Studienleistungen erfolgt unter Anwendung der Prinzipien des European Credit Transfer System (ECTS).
Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte (ECTS: Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen);
Der Studienerfolg wird durch Hochschulprüfungen, staatliche oder kirchliche Prüfungen festgestellt, die studienbegleitend abgelegt werden sollen; während der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.