§ 1 EdSchleifAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin
Der Ausbildungsberuf des Edelsteinschleifers und der Edelsteinschleiferin wird staatlich anerkannt nach
§ 1 GoSiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Gold- und Silberschmiedes und der Gold- und Silberschmiedin wird staatlich anerkannt nach
§ 1 WStHAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin
Der Ausbildungsberuf des Werksteinherstellers und der Werksteinherstellerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B…
§ 4 Abs. 2 Nr. 5 EdSchleifAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin
Prüfen und Beurteilen von Edelsteinen oder gleichartigen Werkstoffen,
§ 1 GrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin
Der Ausbildungsberuf des Graveurs und der Graveurin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 6…