§ 1 BetonFBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin
Der Ausbildungsberuf des Betonfertigteilbauers und der Betonfertigteilbauerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 KerAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin
Der Ausbildungsberuf des Keramikers und der Keramikerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 43, Keramiker, der Anlage B,…
Anlage WStHAusbV(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1172 - 1177)
§ 1 EdlStFAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Edelsteinfassers und der Edelsteinfasserin wird staatlich anerkannt nach § 4 Absatz 1 des…
§ 1 Nr. 2 EdSchleifAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin
§ 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe „Edelsteinschleifer und -graveure“ nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 37 der Handwerksordnung.