§ 12 EdlStFAusbV
Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Anfertigen einer Fasserarbeit“,
2.
„Technologie“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Anfertigen einer Fasserarbeit“,
„Technologie“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.